Voraussetzung
Aufnahmekriterien zur Vereinsmitgliedschaft
Da unsere Vereinsmitgliedschaft auch eine Art Gütesiegel für verbraucherorientierte Finanz- und Versicherungsmakler sein soll, legen wir für die Aufnahme als ordentliches Mitglied folgende Kriterien zu Grunde:
Der Thüringer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. legt bei Aufnahme folgende Kriterien zu Grunde:
a) Eintragung in das Handelsregister und/oder Gewerberegister.
b) Vorhandensein einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nach geltendem Recht.
c) Eintragung in das Vermittlerregister der IHK.
d) Ehrenerklärung zu geordneten wirtschaftlichen, finanziellen und geschäftlichen Verhältnissen.
Von diesen Voraussetzungen kann nur mit Genehmigung unter Auflagen durch Vorstand abgewichen werden.
Des weiteren besteht die Möglichkeit der Aufnahme als Ehren- oder Fördermitglied ohne Stimmrecht in unserem Verein.
Wichtige Informationen zur Aufnahme
Mit der Bestätigung Ihres Aufnahmeantrages durch den Vorstand unseres Vereines beginnt die vorläufige Mitgliedschaft auf Probe.
Die Probezeit beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.
Bedingungsgemäß wird eine persönliche Vorstellung des neuen Mitgliedes innerhalb der Probezeit bei einer der regelmäßigen Vereinsveranstaltungen vorausgesetzt, auf welchem die Mitgliedschaft durch den Vorstand bestätigt wird.